Rechtsprechung
   KG, 29.04.1976 - 12 U 1877/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2388
KG, 29.04.1976 - 12 U 1877/75 (https://dejure.org/1976,2388)
KG, Entscheidung vom 29.04.1976 - 12 U 1877/75 (https://dejure.org/1976,2388)
KG, Entscheidung vom 29. April 1976 - 12 U 1877/75 (https://dejure.org/1976,2388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,2388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fußgänger; Gebrechlich; Gehbehindert; Überqueren; Fußgängerampel; Ampel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 25 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

Papierfundstellen

  • VerkMitt 1977, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 06.08.1998 - 12 U 7192/96
    Der Kraftfahrer muß sowohl mit Nachzüglern rechnen als auch sogar mit Fußgängern, die die Fahrbahn verkehrswidrig bei Rotlicht betreten haben (Senat VerkMitt 1977, 39 Nr. 49; vgl. auch BGH VersR 1975, 858, 859 oder 258, 259); der Vertrauensgrundsatz zu Gunsten des Kraftfahrers, für den die Ampel grün zeigt, scheidet insofern schon dadurch aus, weil Fußgänger nach § 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO nach Umspringen der Fußgängerampel auf "Rot" verpflichtet sind, ihren Weg zügig fortzusetzen (vgl. BGH NZV 1991, 114, 115), worauf der Fahrzeugverkehr Rücksicht zu nehmen hat (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Auflage, StVO § 37 Rdnr. 58).
  • KG, 20.10.1980 - 12 U 346/80

    Anspruch der Witwe eines getöteten Beamten auf Ersatz von Beerdigungskosten;

    Die Entscheidung des Senats vom 29. April 1976 - 12 U 1877/75 - zitiert bei Darkow in DAR 1977, 253 unter I. 2 b) - steht nicht entgegen, denn sie beruht auf der, wenn auch erst in zweiter Linie angestellten Erwägung, daß der Schadensersatz begehrende Dienstherr einen Ersatzanspruch der Witwe nach § 87 a BBG jedenfalls nicht dargelegt habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht